Veröffentlichung nach MAR / WpHG
splendid medien AG: Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlicht am 23.12.2021, 11.18 Uhr

Köln, 23. Dezember 2021 – Herr Andreas R. Klein, Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) und damit nahestehende Person i.S.d. § 111a AktG, hat am 21.12.2021 einen Darlehensvertrag mit der Splendid Medien AG, Köln, geschlossen, demzufolge Herr Andreas R. Klein der Splendid Medien AG ein unbesichertes Darlehen in Höhe von EUR 2,0 Mio. für eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2022 gewährt. Die Darlehenssumme ist spätestens am 15.01.2022 auszuzahlen und in einer Summe zur Rückzahlung fällig am 31.12.2022. Die vereinbarten Zinsen von 6 % p.a. sind monatlich fällig. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Darlehensvertrags am 17.12.2021 zugestimmt.

Darüber hinaus wurde, mittels entsprechender Vertragsergänzungsvereinbarung vom 21.12.2021, die Festlaufzeit des bereits im Dezember 2019 mit Herrn Andreas R. Klein abgeschlossenen Darlehensvertrags in Höhe von EUR 0,5 Mio. bis zum 31.12.2022 verlängert. Das unbesicherte Darlehen wurde bereits im Dezember 2019 ausgezahlt und ist nach Vertragsanpassung nun in einer Summe zur Rückzahlung fällig am 31.12.2022. Die vereinbarten Zinsen i.H.v. von ab 01.01.2022 6 % p.a. sind monatlich fällig. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss der Vertragsergänzungsvereinbarung am 17.12.2021 zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde auch der bestehende Beratervertrag mit Herrn Andreas R. Klein vom 20.11.2019 insoweit angepasst, als die Splendid Medien AG, nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats, verbindlich erklärt hat, diesen jedenfalls bis zum 31.12.2024 fortzuführen.